Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen der simple&fun Ltd. für die Organisation und Durchführung von Abenteuer- und Erlebnisreisen.
Stand: 01. Januar 2008
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt), bevor Sie diese Website benutzen oder die bereitgehaltenen Leistungen in Anspruch nehmen.
Im folgenden wird die Firma simple&fun Ltd. kurz "simple&fun" genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden, d.h. per Brief, Fax, Online-Buchung, e-Mail, telefonisch oder persönlich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
An seine Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch simple&fun zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Unverzüglich nach Vertragsschluss wird simple&fun als Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist simple&fun die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise erfolgen Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Zahlungen werden im Namen und auf Rechnung von simple & fun gefordert. Der Sitz des Unternehmens ist am Ende der AGB ausgewiesen. Mit Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den vereinbarten Reisepreis gefordert. Der restliche Reisepreis wird bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gefordert. Entscheidend ist der Geldeingang bei simple&fun oder einem autorisierten Vermittler. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis gegen Übergabe des Sicherungsscheines und Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen sofort gefordert, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 b) oder 8 c) genannten Gründen abgesagt werden kann.
Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Reisepreises vor Reisebeginn abhängig.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und schriftlichen Bestätigung.
4. Anforderungen an die Reisenden / erhöhtes Risiko
Die von simple&fun angebotenen Reisen sind Abenteuer- und Erlebnisreisen mit hohen Anforderungen an den Reiseteilnehmer. Der Reisende wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Risiko in Form eines deutlich erhöhten Schadens-, Verletzungs- und Todesrisikos z. B. infolge von Kriminalität, schlechter Gesundheitsvorsorge und durch landestypische Krankheiten besteht. Dieses gilt in besonderem Maß bei Boots-, Rafting-, Canyoning-, Höhlen-, Berg-, Wander-, Trekking-, Gletscher-, Wildwasser-Kanu und Kajaktouren.
Die Beförderung im Zielland erfolgt in Bussen, PKW und teilweise zu Bussen umgebauten LKW. Diese Verkehrsmittel entsprechen ausdrücklich nicht europäischen Sicherheitsstandards. Es fehlen in der Regel Sicherheitsgurte und Airbags, teilweise sind nur Stehplätze verfügbar. Diese Beförderungsverhältnisse sind ortsüblich und können hohe Risiken bergen. Die eigene Risikobereitschaft muss in jedem Einzelfall vom Reiseteilnehmer selbst abgewogen werden. Der Reiseteilnehmer muss über eine gute Gesundheit und eine gute körperliche Verfassung verfügen. Gutes Schwimmvermögen der Reiseteilnehmer an Aktivitäten am und auf dem Wasser wird vorausgesetzt.
Auch die Umweltbedingungen im Zielland weichen in der Regel stark von den gewohnten Umwelt- und Wetterverhältnissen sowie Flora und Fauna ab.
Insgesamt erfordern die von simple&fun angebotenen Reisen aufgrund der diesen Reisen innewohnenden und mit diesen Reisen verbundenen Anstrengungen und Gefahren eine erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers.
Neben einer überdurchschnittlichen körperlichen Belastbarkeit sind Teamgeist, extremer Komfortverzicht und kameradschaftliches Verhalten sowie gegenseitige Hilfestellung gefordert. Auch in der Nacht oder bei Unwetter und anderen extremen Umwelteinflüssen kann es notwendig sein, aktiv an Hilfestellungen und Problemlösungen mitzuarbeiten. Auf die situative Erforderlichkeit bei der Essenszubereitung, beim Zeltaufbau sowie bei der Betreuung und Verpackung der Ausrüstung zu helfen, wird hiermit hingewiesen.
Während der gesamten Reise ist der Reiseteilnehmer für sein Gepäck selbst verantwortlich. Bei Wanderungen und Aktivitäten am und auf dem Wasser ist die Brauchbarkeit des Gepäcks meistens durch Regen, Wasser oder Strömung sehr stark gefährdet. Das Gepäck sollte daher vom Reiseteilnehmer wasserdicht verpackt sein. Die Behältnisse dafür muss der Reiseteilnehmer selbst mitbringen.
Bei dem Befahren von Gewässern mit Booten ist mit einem Kentern (Person und Gepäck fallen vollständig ins Wasser, Gepäck treibt durch Strömungen ggf. unauffindbar ab) grundsätzlich zu rechnen. Das Gepäck muss vom Reiseteilnehmer durch einen selbst mitgebrachten Spanngurt, ein Seil, stabiler Kordel etc. am Boot befestigt werden.
Das Befestigen von Gepäck an Mensch oder Tier ist nicht gestattet. Wertsachen sollten daher immer in einem Brust-, Bauch- oder Wadengurt transportiert werden.
Schalenkoffer sind während der Reise meist problematisch, denn diese sind unhandlich. Sinnvoll sind Rucksäcke, Taschen oder textile Koffer. Das Gepäck wird während der Reise nahezu immer erheblich beansprucht und oftmals beschädigt. Nicht nur bei Extremtouren, sondern auch beim Transport, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln sind meistens erhebliche Verschmutzungen und häufig Beschädigungen an den Gepäckstücken zu erwarten. Zerbrechliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen daher nicht befördert werden.
Der Transport von Gepäckstücken in den Transporträumen von Flugzeugen, die auf Flughäfen in Süd- und Mittelamerika landen ist in der Regel problematisch. Die Gepäckstücke werden oft beschädigt und verdreckt. Auch ist mit Gepäckverspätung und -verlust zu rechnen, was zur Folge hat, dass der Reiseteilnehmer sein Gepäck teilweise oder während der gesamten Reise nicht verfügbar hat. Daher sind Gepäckversicherungen angeraten, die einen Gepäckverlust und eine Gepäckverspätung ausreichend versichern und Geldmittel zur kurzfristigen Neubeschaffung bereitstellen.
simple&fun empfiehlt dringend den Abschluss einer Auslandsreiseversicherung mit folgenden Leistungen (achten Sie darauf, dass Abenteuer- und Risikoaktivitäten nicht ausgeschlossen sind):
- Reisekrankenversicherung
- Haftpflicht
- Unfall
- Bergungskosten
- Rücktransport
- Gepäck
- Krankenhaustagegeld
- Verdienstausfall
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich vorliegend um Abenteuer- und Erlebnisreisen handelt und es am Reiseziel durchaus ortsüblich und/oder notwendig sein kann, dass es z. B. zu sehr kurzfristigen Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen etc. kommen kann.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
simple&fun ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten.
Hinweis: simple&fun behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der die Reise betreffenden geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer evtl. nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat simple&fun den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind seitens des Reiseveranstalters nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn simple&fun in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von simple&fun über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber simple & fun geltend zu machen.
6. Rücktritt von der Reise, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei simple&fun. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, kann simple&fun einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die folgenden Pauschalen:
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel berechnen sich die Rücktrittskosten, die simple&fun im Falle des Rücktritts durch den Kunden von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordert, nach folgenden Pauschalen in Prozent vom Reisepreis:
· ab Buchung bis 91 Tage vor Reisebeginn 20%
· bei Nichterscheinen 95%
Dem Kunden bleibt es unbenommen simple&fun nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wir empfehlen nochmals dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie weiterer Reiseversicherungen wie oben unter 4. beschrieben.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. simple&fun kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann simple&fun vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich simple & fun bei den Leistungserbringern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter / Mindestteilnehmervorbehalt
simple & fun kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von simple&fun bzw. der örtlichen Reiseleitung nachhaltig unzumutbar stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. aktuellen Anweisungen, die zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmer gegeben werden oder sonstigen Anweisungen zur Sicherung der Durchführung der Reise dienen, nicht folgt oder Leib und Leben der Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet), ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt simple & fun, so behält simple & fun den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der noch nicht erbrachten Leistungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die simple&fun aus anderer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungserbringern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt / Mindestteilnehmervorbehalt
Bei Nichterreichen einer für diese Reise unter Hinweis in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl.
simple&un ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat simple&fun den Kunden davon zu unterrichten.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch simple&fun den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann simple & fun für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist simple&fun verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. simple&fun kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. simple&fun kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet simple&fun innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Der Reisende schuldet simple&fun den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11. Ein-, Aus- und Durchreisebestimmungen
simple&fun steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
simple&fun haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Reisende simple&fun mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, simple & fun hat die Verzögerung zu vertreten.
Der Reisende ist, da es sich um Erlebnis- und Abenteuerreisen handelt, für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von simple&fun bedingt sind.
Der Reisende sollte sich in jedem Fall über Infektions-, Impfschutz- und Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat einholen.
Auf die Verfügbarkeit landesspezifischer Informationen bei Gesundheitsämtern, Tropeninstituten und reisemedizinischen Informationsdiensten, wird hiermit hingewiesen. Adressen sind über die "Gelben Seiten", die Telefonauskunft und am einfachsten über das Internet erhältlich.
12. Haftung von simple&fun
simple&fun haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach englischem Recht als ordentlicher Kaufmann.
13. Beschränkung der Haftung von simple&fun
Die vertragliche Haftung von simple&fun für Schäden, die nicht Körperschäden und nicht Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit
- ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- simple&fun für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines beauftragten Leistungserbringers verantwortlich ist.
Für alle gegen simple&fun gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet simple & fun bei Sachschäden bis zu 5.000,- EUR, höchstens jedoch bis maximal zum dreifachen des Reisepreises.. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.
Ein Schadensersatzanspruch gegen simple&fun ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
simple & fun warnt ausdrücklich davor, während des Reise-, Sport - oder Aktivprogramms Drogen oder Alkohol zu konsumieren. Mit der Einnahme solcher Substanzen und der Wirkungsdauer während solcher Aktivitäten setzt sich der Reisende erhöhten Gefahren aus, was im Schadensfalle zu einem erheblichen Mitverschulden des Reisenden und gegebenenfalls bis zur Haftungsfreistellung von simple&fun führen kann. Dieses ist keine vertragliche Haftungsbeschränkung, sondern ein ausdrücklicher Hinweis.
14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, simple&fun oder die örtliche Reiseleitung auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, den simple&fun weder kannte noch kennen musste und diejenige Sorgfalt walten zu lassen, die einem verständigen Menschen obliegt, um sich oder andere vor Schaden zu bewahren oder einen Schaden gering zu halten. Es wird insbesondere ergänzend nochmals auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung mit Wirkung gegenüber simple&fun anzuerkennen.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Reisende innerhalb eines Monats, gerechnet von dem auf der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise folgenden Tag, gegenüber simple&fun geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er nachweislich ohne Verschulden an der Fristwahrung gehindert war. Bezüglich der Fristberechnung wird auf den ersten Satz des übernächsten Absatzes verwiesen.
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden aus Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung ( § 651 m BGB ) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den vertraglich vorgesehenen Reiseende folgenden Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist nicht auf einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Werktag, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründende Umstände, ist die Verjährung ausgesetzt bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Aussetzung ein.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Reisevertrages hat weder Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
simple&fun Limited
Niederlassung Deutschland
Mefferdatisstraße 1-3
52062 Aachen
HRB 14626
Gerichtsstand ist Aachen
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simple&fun ist konkursversichert bei der Firma Gerling / Travelsafe. Im Falle eines Konkurses von simple&fun erhalten Sie Ihre eingezahlten Kundengelder zurück.
Verantworlich für die Programmierung der Internetseite ist: simple&fun Limited
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